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Kinderschutzkonzept

Der Schutz der Kinder vor Gefahren gehört zu unseren Pflichtaufgaben in der Kindertagespflege. Hier erklären wir, wie wir hinschauen, handeln und wo Familien Beratung finden.

Zwei Kinder spielen gemeinsam im Sand

Einleitung

Wir als Kindertagespflegepersonen sind uns bewusst, dass wir es in unserer täglichen Arbeit mit individuellen Persönlichkeiten zu tun haben und eine hohe Verantwortung für das Wohl und den Schutz der Kinder tragen. Der Schutz der Kinder vor Gefahren gehört zu unseren Pflichtaufgaben.

Wir betreuen die Kinder in ihren ersten drei Lebensjahren – der wichtigsten Phase ihres Lebens – und erleben sie viele Stunden am Tag, an den meisten Tagen im Jahr. Der regelmäßige Kontakt mit den Eltern stärkt unsere Zusammenarbeit und macht uns zu Erziehungspartnern der Eltern; wir setzen uns für eine offene Atmosphäre und Beziehung ein. Als Kindertagespflegepersonen erbringen wir eine Vertrauensdienstleistung: Neben der Eingewöhnung der Kinder müssen auch die Eltern bei uns ankommen, um Sicherheit zu gewinnen, damit eine Erziehungspartnerschaft gelingen kann.

In diesem Zwei-Familien-System sind wir oftmals die erste Person, die Signale erkennt und sieht, dass es einem Kind nicht gut geht.

Rechtliche Grundlagen für den Kinderschutz

„Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben können.“

Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung und ein Recht auf Schutz vor Gefahren für ihr Wohl. Der Schutzauftrag für uns als Kindertagespflegepersonen nach § 8a SGB VIII besagt, dass wir gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung erkennen, das Gefährdungsrisiko unter Hinzuziehung einer Fachkraft einschätzen und gemeinsam mit den Eltern – mit unseren Möglichkeiten – eine Gefährdung abwenden oder Hilfeangebote aufzeigen. Wenn die Gefährdung nicht durch unsere Mittel abgewendet werden kann oder besprochene Maßnahmen im Verlauf nicht ausreichen, sind wir verpflichtet, das zuständige Jugendamt zu informieren.

Wir versuchen stets, mit den Eltern als unseren Erziehungspartnern in Verbindung zu bleiben und sie über die nächsten Schritte und Maßnahmen zu informieren. Im Kinderschutzfall kann es sein, dass wir auch ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten Informationen an das Jugendamt weitergeben müssen. Hier steht Kinderschutz über dem Datenschutz. Wir informieren die Eltern im Vorfeld über diese Bestimmungen und Pflichten.

Kinder sollen als Personen ernst genommen und respektiert werden. Wenn Erwachsene eine Entscheidung treffen, die das Kind betrifft, müssen die Kinder ihrem Alter und ihrer Reife gemäß einbezogen werden. Sie dürfen erwarten, dass man sie anhört und ernst nimmt. Aus diesen Grundprinzipien ergeben sich viele Einzelrechte für Kinder – ausführlich beschrieben auf den Seiten von UNICEF unter www.unicef.de.

Die Gefährdungssituationen für das Kindeswohl

Eine Kindeswohlgefährdung besteht immer dann, wenn die Grundbedürfnisse gar nicht oder nicht ausreichend erfüllt werden. Die Folgen können Verletzungen, körperliche und seelische Schädigungen oder Entwicklungsgefährdungen bei einem Kind oder Jugendlichen sein. Säuglinge und Kleinkinder sind in besonderem Maß betroffen.

  • Vernachlässigung betrifft insbesondere Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, medizinische Versorgung, ungestörten Schlaf, altersgemäße emotionale Zuwendung sowie Schutz, Aufsicht und Betreuung durch Eltern oder Bezugspersonen.
  • Häusliche Gewalt zwischen den Eltern (Schlagen, Treten, Stoßen, Beschimpfen, Beleidigen, Demütigen, Verhöhnen, Entwerten, Vergewaltigung der Mutter): Kinder geraten häufig hinein oder erleben sie mit.
  • Körperliche Gewalt hinterlässt meist sichtbare Spuren auf der Haut – etwa durch Schlagen mit Händen und Gegenständen, Schütteln, Beißen, Verbrühen und Vergiften.
  • Seelische Gewalt umfasst Erniedrigungen durch Worte, Diskriminierung, Anschreien, Liebesentzug bis hin zu Bedrohungen und offener Verachtung.
  • Sexuelle Gewalt bedeutet immer auch psychische Gewalt und kann nie „aus Versehen“ passieren. Ihr liegen immer ein bewusstes Ausnutzen einer Machtposition und eine gewaltvolle Handlung zugrunde.

Handlungsschritte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

So gehen wir vor, wenn wir Anzeichen für eine Gefährdung wahrnehmen.

  1. Wahrnehmen & feststellen

    Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung werden von der Kindertagespflegeperson wahrgenommen. Zur Einschätzung stehen einheitliche Indikatoren (Fragebogen) und Risikofaktoren zur Verfügung.

  2. Fachberatung

    Zur Einschätzung berät sich die Tagespflegeperson mit einer externen Beratungsstelle. Dafür werden die erforderlichen Daten in anonymisierter Form übermittelt.

  3. Gespräch mit den Eltern

    Wir sprechen mit den Erziehungsberechtigten über die Anhaltspunkte und wirken auf Hilfe hin. Vereinbarungen und Fristen werden schriftlich festgehalten.

  4. Mitteilung ans Jugendamt

    Zeigen sich die Eltern nicht kooperativ oder nehmen Unterstützungsangebote nicht an und besteht die Gefährdung weiter, informieren wir das Jugendamt – in Rücksprache mit der Beratungsstelle. Die Eltern werden vorab darauf hingewiesen.

Ausnahme

Bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt durch die Erziehungsberechtigten selbst oder bei schwerer körperlicher Misshandlung ist das sofortige Hinzuziehen des Jugendamts angezeigt.

Meldung & Notdienste

Wer erreichbar ist

Die Meldung erfolgt mit dem § 8a SGB VIII Meldebogen (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) per Fax oder in akuten Notfällen telefonisch beim Kinderschutzteam Mitte.

  • Fax: 030 901845375
  • Akuter Notfall (telefonisch): 030 901825555
  • Berliner Notdienst Kinderschutz (18–8 Uhr, wenn das Jugendamt nicht erreichbar ist): 030 610066

Adressen von Beratungsstellen

Vertraulich, kostenfrei und auf Wunsch anonym

Kinderschutz-Zentrum Berlin

Berät vertraulich, kostenfrei und auf Wunsch anonym.

Beratungsstelle Neukölln
Juliusstraße 41, 12051 Berlin
Tel. 030 683 911 0 · Fax 030 683 911 22

Beratungsstelle Hohenschönhausen
Freienwalder Straße 20, 13055 Berlin
Tel. 030 683 911 49 · Fax 030 683 911 48

Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Berlin e. V.

Malplaquetstraße 38, 13347 Berlin
Tel. 030 450812600
info@kinderschutzbund-berlin.de

KiZ – Kind im Zentrum

Kapweg 4, 13405 Berlin
Tel. (030) 282 80 77 · Fax (030) 282 93 90
kiz@ejf.de

Kinderschutzteam Mitte

Grüntaler Str. 21, 13357 Berlin
Hotline: (030) 90182-55555
Montag bis Freitag 8:00–18:00 Uhr